Was macht ein gerichtlich bestellter Betreuer?

Berufsverband freier Berufsbetreuer

Als Berufsbetreuerin unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung Angelegenheiten ihres Lebens nicht mehr selbst regeln können.

Rechtliche Betreuung ist eine personenzentrierte Unterstützung für Menschen, die
aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bei der Ausübung ihrer rechtlichen

Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind und bei der Besorgung ihrer Angelegenhei
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ten beraten, unterstützt und erforderlichenfalls vertreten werden müssen.

Damit sollen das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie der betroffenen Menschen
gesichert werden.
Der Anspruch und die Voraussetzungen auf diese Unterstützung
ergeben sich aus den §§ 1814 ff. BGB.

Die Betreuung wird nach ärztlicher Begutachtung vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die  übernommen werden sollen.

Die Aufgabenkreise lauten u.a.:

  • Gesundheitssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Postangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung zum Zwecke der Heilbehandlung

Ich begleite Sie infomierend in allen Ihr Leben betreffenden Fragestellungen. Wir ermitteln den Handlungsbedarf, den ich dann auch stellvertretend für Sie organisiere.
In der Umsetzung ist Ihr Wille mein Arbeitsauftrag.

Ich bin Mitglied im Berufsverband freier Berufsbetreuer.