© Gary Radler
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuerin zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise können sein:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in einem, aber auch in mehreren Aufgabenkreisen bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung meiner Arbeiten durch das Gericht wird neu festgelegt, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf Ihre Erfordernisse zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Als Betreuerin bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen.
Ich organisiere allerdings die notwendige Hilfe oder Pflege für Sie, reguliere Schulden und berate und unterstütze in allen Fragestellungen und Angelegeneiten Ihres Lebens.